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Rechnungslegung
Zielsetzung der International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Accounting Standards (IFRS) ist die Informationsfunktion, vor allem bezogen auf die Investoren am Kapitalmarkt. Insofern weichen die IAS/IFRS maßgeblich von der Gläubigerschutzorientierung und Steuerbemessungsfunktion des Handelsgesetzbuches (HGB) ab. Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden wesentliche Änderungen der bisherigen Vorschriften des HGB sowohl im Einzelabschluss als auch im Konzernabschluss im Sinne einer Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Aussagekraft der Handelsbilanz vorgenommen.
Seit dem Jahr 2005 sind die IAS/IFRS von allen kapitalmarktorientierten (Versicherungs-)Unternehmen in Deutschland zwingend anzuwenden, werden jedoch im zunehmenden Maße auch von nicht dazu verpflichteten Versicherungsunternehmen (z.B. VVaG) freiwillig – oftmals ausschließlich zur internen Verwendung bzw. Unternehmenssteuerung – angewandt.
Für Fragen zum Thema nationale und internationale Rechnungslegung steht Ihnen die rechtsseitig genannte Ansprechpartnerin jederzeit gern zur Verfügung.

Eva-Maria Kastner
T +49 (0) 341/ 124 55 -11
F +49 (0) 341/ 124 55 -99
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